Die wichtigsten Fakten: -Newsletter braucht Double Opt-In -Online-Handel mit Bioprodukten braucht Bio-Zertifizierung -Online-Handel mit Lebensmitteln (auch Superfoods/Kaffee) braucht ein Hygienekonzept -Registrierung der eigenen Marke -Bei Bilddatenbanken die Lizenzbedingungen prüfen |
Diese 5 Fehler solltest du als peruanischer Gründer/Selbstständiger in Deutschland unbedingt vermeiden.
Es sind Fehler, auf die wir bei unserer Arbeit mit Peruanern im wieder stoßen und die aus Unwissenheit heraus passieren. Da gegen geltende Gesetze verstoßen wird, liegt früher oder später ein Abmahnungsbrief eines Anwalts im Briefkasten. Das bedeutet nicht nur unnötige Arbeit, sondern kann auch ins Geld gehen.
Fehler Nr. 1 – Beim Newsletter fehlt das Double Opt-In
Eine junge Bloggerin für Persönlichkeitsentwicklung in Peru aus Nordrhein-Westfalen bietet einen Newsletter auf ihrer Homepage an. Dort habe ich mich angemeldet und erhielt prompt die Begrüßungsmail. Was fehlte war eine Mail mit einem Link zur Bestätigung der Anmeldung und damit ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Der Fehler liegt in der Online-Anmeldung zum Newsletter. Dies muss zwingend ein Double Opt-In sein. Das Problem liegt also im Anmeldeverfahren für werbliche Kontaktaufnahmen. Das heißt, die Anmeldung erfolgt auf deiner homepage (Erstes Opt-In) und danach erhält der Eintragende eine gesonderte Mail die einen Link erhält und der vom Nutzer bestätigt werden muss (Zweites Opt-In = Double-Opt-In). Fehlt dieser zweite Schritt, dann würde gegen Rechtsprechung verstoßen.
Der Newsletter ist ein ganz wichtiges Instrument im Mobile Marketing, denn du hast die Erlaubnis Kontakte anzuschreiben und Nachrichten von dir kommen bei ihnen auch an. Anders als in den sozialen Medien. Dort entscheidet ein Algorithmus, wem dein Post gezeigt wird. Bei einem Newsletter hast du die absolute Inhalts-, Gestaltungs- und Datenhoheit.
Nützliche Links:
Bundesministerium: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Digitale-Welt/europaeische-datenschutzgrundverordnung.html
Fehler Nr. 2 – Verkauf von Bio-Produkten aus Peru im eigenen Online-Shop ohne Bio-Zertifizierung
Eine Peruanerin die in Hannover lebt kaufte Maca in Bio-Qualität bei einem deutschen Großhändler in Hamburg ein und verkaufte es an ihre Kunden. Sie selbst hat sich nicht “Bio”- zertifizieren lassen und verstieß damit gegen die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft.
Der Fehler den wir sehen, liegt in der fehlenden Bio-Zertifizierung als Online-Händler. So werden beispielsweise Maca, Quinoa oder Chia aus Peru in Bio-Qualität beworben oder verkauft, ohne dass der Online-Händler in Deutschland sich selbst hat zertifizieren lassen. Fehlt dies Zertifizierung, dann wird gegen das Gesetz verstoßen.
Beispiel für ein gutes Impressum:
“Jeder Unternehmer, der ökologische/biologische Erzeugnisse erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt (oder die vorgenannten Tätigkeiten an Dritte vergeben hat), unterliegt der Melde-und Kontrollpflicht nach Art. 28 der VO (EG) 834/07″ (Quelle: Händlerbund).
In Deutschland bieten zahlreiche Bio-Zertifizierungsstellen ihre Dienste an.
Nützliche Links:
Händlerbund: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/branchen/3751-bioprodukte
Europäische Union: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32007R0834
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/bio-siegel.html
Fehler Nr. 3: Verkauf von Superfoods/Kaffee/Kakao im eigenen Online-shop ohne Hygienekonzept
Zwei junge Peruaner aus dem Rhein-Main-Neckar Gebiet importierten Kaffee aus Peru und lagerten diesen zu Hause. Ein Hygienekonzept für die Lagerung von Lebensmittel fehlte. Das war ein Verstoß gegen die Lebensmittelhygiene.
Das HACCP oder “Hazard Analysis Critical Control Point” gilt weltweit und umfasst “Betriebe, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in Verkehr bringen”. Seit dem 01.01.2006 gelten die EU-Verordnungen des so genannten “Lebensmittelhygienepaketes”. Sie sind in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwendendes Recht.
Lebensmittelhygiene ist ein ganz wichtiges Thema und bringt auch für einen Online-Shop Anforderungen. “In Verkehr bringen” bedeutet den Handel und das ist unabhängig davon, ob ein eigenes Lager existiert oder nicht. In Deutschland kann jeder mit Lebensmittel handeln. Er muss nur die Gesetze beachten. Die Überprüfung erfolgt durch Lebensmittelkontrolleure der zuständigen Behörde. Häufig ist es das Ordnungsamt. Die Kontrolleure kommen zum Sitz des Online-Shops und lassen sich das Dokument des Hygienekonzepts zeigen. Sie inspizieren die Lagerräume und gehen Schritt für Schritt die Warenannahme inklusive der Qualitätskontrolle durch.
Nützliche Links:
IHK Potsdam: https://www.ihk-potsdam.de/ihk-service-und-beratung/brancheninfos2/handel/lebensmittelhygiene-2329890
IHK Stuttgart: https://www.stuttgart.ihk24.de/branchen/tourismus/gastronomie/regelungen/haccp-673556
Stadt Frankfurt am Main, Ordnungsamt: https://frankfurt.de/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-und-institutionen/ordnungsamt/veterinaerwesen/ueber-uns
Fehler Nr. 4: keine Registrierung der eigenen Marke/Logos
Zwei junge Peruaner aus dem Rhein-Main-Neckar Gebiet entwickelten ein eigenes Logo und eine eigene Marke für Kaffee aus Peru. Diese Marke wurde weder in Peru noch in Deutschland rechtlich geschützt. Dadurch kann ein Dritter jederzeit die Marke für sich anmelden und die beiden jungen Peruaner dürfen diese nicht mehr verwenden. Die eigene Marke ist dadurch schutzlos.
Ob Superfoods, Schmuck oder Textilien, der Schutz der eigenen Marke ist wichtig. Das braucht es, damit der Name des Produktes oder der Firma abgesichert ist. Heute und für die Zukunft. Fehlt die Registrierung kann ein anderer die gleiche Marke und den gleichen Namen anmelden und erhält den 10-jährigen Markenschutz.
Du kannst eine Marke selbst eintragen oder einen Dienstleister es übernehmen lassen. Bei der Internetsuche nach Dienstleistern findest du zahlreiche Anwaltskanzleien, die dich dabei unterstützen.
Hilfreiche Links
Deutsches Marken- und Patentamt, München
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Sevilla
Fehler Nr. 5: Bilder aus dem Internet ohne Genehmigung
Eine peruanische Händlerin von Superfoods gründete in Berlin ihre eigene Firma. Für die Gestaltung der Webseite nutzte sie Bilder aus dem Internet, die nicht für den gewerblichen Gebrauch eingesetzt werden durften. Damit verstieß sie gegen das Urheberrecht.
Es hat sich herumgesprochen, dass du Bilder aus dem Internet nur mit Genehmigung des Rechteinhabers nutzen darfst.
Wenn Datenbanken Bilder kostenlos zur Verfügung stellen, solltest du unbedingt die Lizenzbedingungen lesen und diese downloaden. Weniger kritisch ist die Verwendung von Bildern meist für die private Nutzen. Bei der gewerblichen Nutzung ist die Verwendung grundsätzlich immer strenger. Lies dir deshalb ganz genau die Lizenbedingungen und drucke sie dir aus. Hintergrund: Lizenzbedingungen können sich ändern und diese werden dann einfach im Internet hochgeladen, ohne das du davon erfährst.
Nützliche Links:
IHK Schwerin: https://www.ihkzuschwerin.de/servicemarken/presse/aktuelles-aus-medien-und-web/bildrechte-im-internet-4863902
IHK Niederbayern: https://www.ihk-niederbayern.de/beratung-service/recht/gewerbliche-schutzrechte/urheberrechte-im-internet-4393782
Bilddatenbank: https://www.pexels.com/de/freie-und-kostenlose-bilder-finden/
Bilddatenbank: https://www.canva.com/
Bilddatenbank: https://unsplash.com
Autor: Holger Ehrsam, Business Experte Peru, Gesellschafter von Ehrsam Peru-Consult GmbH
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