Dieser Blog ist eine allgemeine Ãbersicht und basiert auf persÃķnliche EindrÞcke und Ãberlegungen. Konsultieren Sie immer Ihren Steuerberater des Vertrauens. Durch mein Netzwerk kenne ich Experten vor Ort in Peru.
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Investitionen im Ausland sind bisweilen attraktiv, doch in vielen LÃĪndern unterscheidet sich das Steuerrecht und die daraus resultierenden Abgaben deutlich vom Steuerrecht Deutschlands. Investiert deutscher Mittelstand in Peru, gibt es fÞr den Unternehmer einige Dinge, die es zu beachten gilt!
Als wichtigste Steuern sind die Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer zu nennen. Die zustÃĪndige FinanzbehÃķrde in Peru ist SUNAT (Superintendencia Nacional de AdminstraciÃģn Tributaria).Jeder natÞrliche und juristische Person, muss sich in das Registro Ãnico de Contribuyentes â RUC, den Steuerzahlerregister eintragen.
Es bestehen verschieden Einkunftsarten in Peru:
1. Kategorie: EinkÞnfte aus der Vermietung von Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge
2. Kategorie: EinkÞnfte aus Aktien, Wertpapieren
3. Kategorie: EinkÞnfte aus Firmen und GeschÃĪften
4. Kategorie: EinkÞnfte von SelbststÃĪndigen (zum Beispiel KÞnstler, Tantiemen )
5. Kategorie: EinkÞnfte aus NichtselbststÃĪndiger Arbeit
Die Steuerregelung gibt an, welches Verfahren bei Firmen anzuwenden ist. Hintergrund sind die Vielzahl an Kleinstgewerbetreibenden. Es handelt sich im Wesentlichen um Antworten auf die Dokumentation von VerkÃĪufen, Steuerzahlungen sowie Vorauszahlungen.
Es werden vier Verfahren unterschieden:
1. UmsÃĪtze bis 8.000 Soles pro Jahr: âNuevo RUSâ (RÃĐgimen Ãnico Simplificado)
2. UmsÃĪtze bis 525.000 Soles pro Jahr: âRÃĐgimen Especialâ
3. EinkÞnfte bis 1.700 UITs (Unidad Impositiva Tributaria) , âRÃĐgimen MYPE Tributarioâ
4. Unlimitierte UmsÃĪtze: âRÃĐgimen Generalâ
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Deutscher Mittelstand/Firmen â was fÞr Steuern gibt es fÞr Firmen in Peru?
- Die Grundfrage ist, ob ein Unternehmen in Peru ansÃĪssig ist. Unternehmen, die in Peru ansÃĪssig sind, mÞssen KÃķrperschaftssteuer mit einem Steuersatz von 29,5 Prozent zahlen. Dies gilt fÞr ihre weltweit erwirtschafteten EinkÞnfte. Sitzt ein Unternehmen auÃerhalb Perus mit GeschÃĪften in Peru, so werden nur die in Peru erzielten EinkÞnfte versteuert.
- Betreibt ein deutscher Mittelstand Unternehmer eine Niederlassung in Peru, so wird auf die innerhalb des Landes erzielten ErtrÃĪge KÃķrperschaftssteuer berechnet. Die Buchhaltung muss im Regelfall in der LandeswÃĪhrung und in spanischer Sprache gefÞhrt werden. Sie wird einmal jÃĪhrlich in Form einer SteuererklÃĪrung der nationalen FinanzbehÃķrde SUNAT vorgelegt, diese prÞft und berechnet gegebenenfalls die Steuern neu. Nachzahlungen sind in der Regel in der letzten MÃĪrzwoche und ersten Aprilwoche spÃĪtestens zu entrichten.
NatÞrliche Personen
Hier geht es zu weiterfÞhrenden Informationen der peruanischen Kanzlei RossellÃģ.
Wer nicht in Peru ansÃĪssig ist weil er beispielsweise mehr als 183 Tage auÃerhalb Perus verbringt, muss bei der Einkommenssteuer nur peruanische EinkÞnfte versteuern.
GebietsansÃĪssige die ihr weltweit erzieltes Einkommen in Peru versteuern mÞssen, werden bei der Einkommenssteuer in verschiedene Einkommensklassen unterteilt.
Das Jahreseinkommen wird in die Steuereinheit UIT umgerechnet.
Diese variiert von Jahr zu Jahr leicht und liegt derzeit bei etwa 1.000 Euro pro UIT. Wenn Sie in Peru Einkommenssteuerpflichtig sind, wird Ihr Freibetrag auf sieben UIT bemessen, danach gelten, laut Expertennetzwerk, folgende SteuersÃĪtze:
â bis zu 5 UIT, 8 Prozent
â 5 bis 20 UIT, 14 Prozent
â 20 â 35 UIT, 17 Prozent
â 35 â 45 UIT, 20 Prozent
â mehr als 45 UIT, 30 Prozent
Beim Verkauf von Immobilien von im Ausland lebenden Personen (âno domiciliadoâ) muss der KÃĪufer 5% der EinkÞnfte einbehalten und an SUNAT abfÞhren.
Umsatzssteuer
Der Mehrwertsteuersatz in Peru liegt bei 18 Prozent. Zwei Prozent davon gehen als FÃķrderung der Kommunen ab, der Rest ist reine Verkaufssteuer.
Auch in Peru ist die Mehrwertsteuer eine Endverbrauchersteuer, da Vorsteuer abgezogen werden kann.
ZusÃĪtzlich mÞssen deutscher Mittelstand Unternehmer in der Industrie mit mehr als 20 Mitarbeitern einen Beitrag zur AusbildungsfÃķrderung in der Industrie zahlen. Dieser belÃĪuft sich auf 0,75 Prozent der GesamtvergÞtung aller Mitarbeiter.
Peru ist durchaus bemÞht, Investitionen fÞr auslÃĪndische Unternehmer â auch deutscher Mittelstand ist da eingebunden â interessant zu machen. Erste Schritte in Form von Gesetzesanpassungen und finanziellen VergÞnstigungen sind bereits getan, aber es fehlt bis dato an einer handlungsfÃĪhigen Justiz, die auslÃĪndischen Investoren im Streitfall Rechtssicherheit gewÃĪhrt, so das Expertennetzwerk.
Zollbestimmungen in Peru
Die peruanischen Zollbestimmungen sind grundsÃĪtzlich darauf ausgelegt, das Land der Weltwirtschaft gegenÞber zu Ãķffnen.
EinfuhrbeschrÃĪnkungen gibt es lediglich fÞr Autos, die ÃĪlter als fÞnf Jahre sind, einige Pestizide und gebraucht Textilien.
Es existiert ein Freihandelsabkommen mit der EU, welches die EinfuhrzÃķlle fÞr Waren schrittweise abschafft â dies interessiert auch zunehmend deutscher Mittelstand Unternehmer. Bestimmte Waren unterliegen einer Verbrauchssteuer, die Sie bei der Einfuhr entrichten mÞssen. Generell gilt fÞr alle Einfuhr-Waren die Mehrwertsteuer von 18 Prozent. Obwohl die Ausfuhrwaren staatlich gefÃķrdert werden, machen diverse Zusatzkosten es schwer, international fÞr den Handel attraktiv zu sein. Wenn Sie an einem Handel in Peru interessiert sind, sollten Sie sich vorher mit einem Expertennetzwerk zu diesem Thema beraten.
Doppelsteuerabkommen in Peru
Ein deutscher Mittelstand Unternehmer profitiert nicht vom Doppelsteuerabkommen, da Peru mit Deutschland kein Abkommen abgeschlossen hat. In diesem Fall unterliegen die EinkÞnfte dem Einkommenssteuergesetz in Deutschland. Hier lohnt es sich, ein Expertennetzwerk zu Rate zu ziehen. AuslÃĪndische Steuern werden zwar abgezogen, dennoch ist dies mit einem groÃen Verwaltungsaufwand verbunden und lohnt sich nur, wenn der Gesamtbetrag der EinkÞnfte im negativen Bereich ist.
ZusÃĪtzlich werden auf Finanz-Transaktionen 0,005 Prozent als Steuer erhoben. Diese ist jedoch mit der Einkommenssteuer verrechenbar.
Haftung fÞr Inhalte
Dieser Beitrag stellt lediglich unsere Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Die Inhalte sind mit grÃķÃtmÃķglichen Sorgfalt erstellt. Alle Angaben sind ohne GewÃĪhr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Ihre eigene Gefahr. Wir Þbernehmen keinerlei GewÃĪhr fÞr die AktualitÃĪt, Korrektheit, VollstÃĪndigkeit oder QualitÃĪt der bereitgestellten Informationen. Bitte berÞcksichtigten Sie auch, dass sich im Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtsprechung regelmÃĪÃig etwas ÃĪndert. Wir behalten uns daher ausdrÞcklich vor, Teile ohne gesonderte AnkÞndigung zu verÃĪndern, zu ergÃĪnzen, zu lÃķschen oder die VerÃķffentlichung zeitweise oder endgÞltig einzustellen.
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Viele GrÞÃe
Holger Ehrsam