Dieser Blog ist eine allgemeine Übersicht und basiert auf persönliche Eindrücke und Überlegungen. Konsultieren Sie immer Ihren Steuerberater des Vertrauens. Durch mein Netzwerk kenne ich Experten vor Ort in Peru.
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Investitionen im Ausland sind bisweilen attraktiv, doch in vielen Ländern unterscheidet sich das Steuerrecht und die daraus resultierenden Abgaben deutlich vom Steuerrecht Deutschlands. Investiert deutscher Mittelstand in Peru, gibt es für den Unternehmer einige Dinge, die es zu beachten gilt!
Als wichtigste Steuern sind die Einkommensteuer, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer zu nennen. Die zuständige Finanzbehörde in Peru ist SUNAT (Superintendencia Nacional de Adminstración Tributaria).Jeder natürliche und juristische Person, muss sich in das Registro Único de Contribuyentes – RUC, den Steuerzahlerregister eintragen.
Es bestehen verschieden Einkunftsarten in Peru:
1. Kategorie: Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge
2. Kategorie: Einkünfte aus Aktien, Wertpapieren
3. Kategorie: Einkünfte aus Firmen und Geschäften
4. Kategorie: Einkünfte von Selbstständigen (zum Beispiel Künstler, Tantiemen )
5. Kategorie: Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit
Die Steuerregelung gibt an, welches Verfahren bei Firmen anzuwenden ist. Hintergrund sind die Vielzahl an Kleinstgewerbetreibenden. Es handelt sich im Wesentlichen um Antworten auf die Dokumentation von Verkäufen, Steuerzahlungen sowie Vorauszahlungen.
Es werden vier Verfahren unterschieden:
1. Umsätze bis 8.000 Soles pro Jahr: “Nuevo RUS” (Régimen Único Simplificado)
2. Umsätze bis 525.000 Soles pro Jahr: “Régimen Especial”
3. Einkünfte bis 1.700 UITs (Unidad Impositiva Tributaria) , “Régimen MYPE Tributario”
4. Unlimitierte Umsätze: “Régimen General”
Deutscher Mittelstand/Firmen – was für Steuern gibt es für Firmen in Peru?
- Die Grundfrage ist, ob ein Unternehmen in Peru ansässig ist. Unternehmen, die in Peru ansässig sind, müssen Körperschaftssteuer mit einem Steuersatz von 29,5 Prozent zahlen. Dies gilt für ihre weltweit erwirtschafteten Einkünfte. Sitzt ein Unternehmen außerhalb Perus mit Geschäften in Peru, so werden nur die in Peru erzielten Einkünfte versteuert.
- Betreibt ein deutscher Mittelstand Unternehmer eine Niederlassung in Peru, so wird auf die innerhalb des Landes erzielten Erträge Körperschaftssteuer berechnet. Die Buchhaltung muss im Regelfall in der Landeswährung und in spanischer Sprache geführt werden. Sie wird einmal jährlich in Form einer Steuererklärung der nationalen Finanzbehörde SUNAT vorgelegt, diese prüft und berechnet gegebenenfalls die Steuern neu. Nachzahlungen sind in der Regel in der letzten Märzwoche und ersten Aprilwoche spätestens zu entrichten.
Natürliche Personen
Hier geht es zu weiterführenden Informationen der peruanischen Kanzlei Rosselló.
Wer nicht in Peru ansässig ist weil er beispielsweise mehr als 183 Tage außerhalb Perus verbringt, muss bei der Einkommenssteuer nur peruanische Einkünfte versteuern.
Gebietsansässige die ihr weltweit erzieltes Einkommen in Peru versteuern müssen, werden bei der Einkommenssteuer in verschiedene Einkommensklassen unterteilt.
Das Jahreseinkommen wird in die Steuereinheit UIT umgerechnet.
Diese variiert von Jahr zu Jahr leicht und liegt derzeit bei etwa 1.000 Euro pro UIT. Wenn Sie in Peru Einkommenssteuerpflichtig sind, wird Ihr Freibetrag auf sieben UIT bemessen, danach gelten, laut Expertennetzwerk, folgende Steuersätze:
– bis zu 5 UIT, 8 Prozent
– 5 bis 20 UIT, 14 Prozent
– 20 – 35 UIT, 17 Prozent
– 35 – 45 UIT, 20 Prozent
– mehr als 45 UIT, 30 Prozent
Beim Verkauf von Immobilien von im Ausland lebenden Personen (“no domiciliado”) muss der Käufer 5% der Einkünfte einbehalten und an SUNAT abführen.
Umsatzssteuer
Der Mehrwertsteuersatz in Peru liegt bei 18 Prozent. Zwei Prozent davon gehen als Förderung der Kommunen ab, der Rest ist reine Verkaufssteuer.
Auch in Peru ist die Mehrwertsteuer eine Endverbrauchersteuer, da Vorsteuer abgezogen werden kann.
Zusätzlich müssen deutscher Mittelstand Unternehmer in der Industrie mit mehr als 20 Mitarbeitern einen Beitrag zur Ausbildungsförderung in der Industrie zahlen. Dieser beläuft sich auf 0,75 Prozent der Gesamtvergütung aller Mitarbeiter.
Peru ist durchaus bemüht, Investitionen für ausländische Unternehmer – auch deutscher Mittelstand ist da eingebunden – interessant zu machen. Erste Schritte in Form von Gesetzesanpassungen und finanziellen Vergünstigungen sind bereits getan, aber es fehlt bis dato an einer handlungsfähigen Justiz, die ausländischen Investoren im Streitfall Rechtssicherheit gewährt, so das Expertennetzwerk.
Zollbestimmungen in Peru
Die peruanischen Zollbestimmungen sind grundsätzlich darauf ausgelegt, das Land der Weltwirtschaft gegenüber zu öffnen.
Einfuhrbeschränkungen gibt es lediglich für Autos, die älter als fünf Jahre sind, einige Pestizide und gebraucht Textilien.
Es existiert ein Freihandelsabkommen mit der EU, welches die Einfuhrzölle für Waren schrittweise abschafft – dies interessiert auch zunehmend deutscher Mittelstand Unternehmer. Bestimmte Waren unterliegen einer Verbrauchssteuer, die Sie bei der Einfuhr entrichten müssen. Generell gilt für alle Einfuhr-Waren die Mehrwertsteuer von 18 Prozent. Obwohl die Ausfuhrwaren staatlich gefördert werden, machen diverse Zusatzkosten es schwer, international für den Handel attraktiv zu sein. Wenn Sie an einem Handel in Peru interessiert sind, sollten Sie sich vorher mit einem Expertennetzwerk zu diesem Thema beraten.
Doppelsteuerabkommen in Peru
Ein deutscher Mittelstand Unternehmer profitiert nicht vom Doppelsteuerabkommen, da Peru mit Deutschland kein Abkommen abgeschlossen hat. In diesem Fall unterliegen die Einkünfte dem Einkommenssteuergesetz in Deutschland. Hier lohnt es sich, ein Expertennetzwerk zu Rate zu ziehen. Ausländische Steuern werden zwar abgezogen, dennoch ist dies mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden und lohnt sich nur, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte im negativen Bereich ist.
Zusätzlich werden auf Finanz-Transaktionen 0,005 Prozent als Steuer erhoben. Diese ist jedoch mit der Einkommenssteuer verrechenbar.
Haftung für Inhalte
Dieser Beitrag stellt lediglich unsere Sicht der Dinge und keine Steuerberatung dar. Die Inhalte sind mit größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Verwendung der Informationen erfolgt auf Ihre eigene Gefahr. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Bitte berücksichtigten Sie auch, dass sich im Steuerrecht durch Gesetzgebung und Rechtsprechung regelmäßig etwas ändert. Wir behalten uns daher ausdrücklich vor, Teile ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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Viele Grüße
Holger Ehrsam